Schulbegleitung
Schulbegleitung ermöglicht Kindern mit Förderbedarf die schulische Teilhabe und aktive Teilnahme
- In sonderpädagogische Förderzentren
- Auf Regelschulen (Grund- und weiterführende Schulen)
Qualifikationen unserer Schulbegleiter:
- Ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte
- Pädagogische Hilfskräfte
- Einfühlsame, angelernte Hilfskräfte
- Verpflichtende Schulungen: Erste-Hilfekurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Kindeswohlgefährdung, Aufsichtspflicht, nach Bedarf gezielte Schulungen z.B. über Autismus
Die Unterstützung durch einen Schulbegleiter für Ihr Kind ist denkbar, wenn es...
- organisierte, strukturierte Arbeitsabläufe nicht umsetzen kann
- dem Unterricht nicht ausreichend folgen kann
- von Übergängen im Schulalltag überfordert ist
- Konzentrations- und Lerndefizite hat
- wiederholt das Unterrichtsgeschehen stört und Regeln bricht
- in Auseinandersetzungen involviert ist
- Impulse nicht kontrollieren kann und innerlich unruhig ist
- bei emotionaler Überforderung Auszeiten bräuchte
- körperliche oder medizinische Unterstützung benötigt
Aufgaben der Schulbegleitung
Das Ziel der Schulbegleitung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Förderung und Motivation hin zur Selbstständigkeit, Orientierung, Strukturierung, Mobilität und positivem Sozialverhalten. Das Kind wird auf dem gesamten Schulgelände durch den Schulalltag begleitet, inklusive der Pausen, sowie auch bei Ausflügen oder Klassenfahrten.
Der Schulbegleiter unterstützt und hilft dem Kind in folgenden Bereichen:
Lernen
- Lenkung der Aufmerksamkeit und Aufrechterhaltung der Konzentration
- Hilfestellung zur selbstständigen Erarbeitung des Lernstoffs
- Reduzierung der Ablenkbarkeit
Struktur
- Organisation des Arbeitsplatzes
- Bereitstellung des nötigen Arbeitsmaterials
- Orientierungshilfe in Pausen und Übergangssituationen
- Unterstützung bezüglich der Handlungsstrukturierung
- Motivation zum zügigen und selbstständigen Bewältigen von Alltagssituationen
Sozial-emotionaler Beistand
- Vermittlung von emotionaler Sicherheit
- Ermutigung und Motivationsunterstützung
- Unterstützung bei sozialen Interaktionen und Gruppenintegration
- Einleitung von Pausen bei emotionaler Überforderung und Rückzugsbedarf
- Impulskontrolle
- Gemeinsame Reflexion nach Konfliktsituationen
- Reduzierung von Störungen des Unterrichtsgeschehens
- Akzeptanz von Regeln
Körperliche Beeinträchtigung
- Grundlegende pflegerische Maßnahmen
- Umkleidehilfen
- Medikamentenvergabe
- Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Orthesen, etc.
Antragstellung
Anträge auf Kostenübernahme einer Schulbegleitung werden durch die Eltern bei körperlich-geistigem Förderbedarf beim Bezirk Oberbayern gestellt.
Bei seelisch-emotionalem Förderbedarf nach §35a ist die wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt München oder das entsprechende Landratsamt zuständig.
dein schulbegleiter e.K.
Adresse:
dein schulbegleiter e.K.
Hesseloherstraße 20
80802 München
Öffnungszeiten:
Montag: 09-16 Uhr
Dienstag: 09-16 Uhr
Mittwoch: 09-16 Uhr
Donnerstag: 09-16 Uhr
Freitag: 09-13:30 Uhr