Arbeitsassistenz
Die Arbeitsassistenz dient dazu Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Es handelt sich dabei um eine regelmäßige und dauerhafte Unterstützung am Arbeitsplatz. Die Arbeitsassistenz soll den behinderten Menschen bei der Verrichtung von Aufgaben unterstützen, welche ihnen ohne Hilfe nicht möglich wären. Dadurch können sie ihre Potenziale im Arbeitsleben entfalten und ihre Qualifikationen einsetzen.
Tätigkeiten
Die Tätigkeiten einer Arbeitsassistenz variieren stark, je nach Einschränkung und Unterstützungsbedarf der zu begleitenden behinderten Person. Die Arbeitsassistenz leistet nur Hilfstätigkeiten, damit die behinderungsbedingten Einschränkungen ausgeglichen werden können. Jedoch werden keinerlei pflegerische Maßnahmen von der Arbeitsassistenz durchgeführt und diese unterliegen nicht ihrem Tätigkeitsbereich.
Mögliche Einschränkungen der Menschen, die eine Arbeitsassistenz benötigen:
· Sehen
· Hören
· Sprache
· Körperlich / Motorisch
Kostenübernahme
Der rechtliche Anspruch auf eine Arbeitsassistenz fußt auf dem SGB IX § 49.
Der Antrag auf Kostenübernahme ist bei dem entsprechenden Integrationsamt zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
dein schulbegleiter e.K.
Adresse
dein schulbegleiter e.K.
Hesseloherstraße 20
80802 München
Öffnungszeiten
Montag: 10-16 Uhr
Dienstag: 10-16 Uhr
Mittwoch: 10-16 Uhr
Donnerstag: 10-16 Uhr
Freitag: 10-13:30 Uhr