Beratung

Ablaufplan

Empfehlung einer Begleitung

Beantragung auf Kostenübernahme

Bewilligung der Kostenübernahme

Auswahl des Begleiters

Kennenlernen Begleiter und Kind

Start der Begleitung

Regelmäßige Rücksprache

Zuständigkeiten der Ämter

Schulbegleitung

Bezirk Oberbayern

  • Körperliche und geistige Behinderungen

Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Jugendamt
Sozialbürgerhaus (Stadt München) oder Landratsamt (Landkreis München)

  • Seelische Behinderung
  • Sozial-emotionale Entwicklungsstörung (z.B. ASS, ADHS/ADS)

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Krankenkassen

  • Medizinische Grenz- und Sonderfälle

 

Individualbegleitung

Bezirk Oberbayern

  • Unabhängig vom Förderschwerpunkt

Rechtsgrundlage: SGB IX - Eingliederungshilfeleistungen zur Teilhabe

Beantragung einer Schulbegleitung

Damit die Kosten einer Schulbegleitung übernommen werden, ist eine Beantragung bei den entsprechenden Ämtern durch die Eltern zu stellen.

Bei der Zuständigkeit von Sozialbürgerhäusern ist eine formlose Anfrage zu stellen, dann erfolgen von Seiten des Amtes weitere Schritte zur Beantragung. 

Hier finden Sie das Dokument des Landratsamts München, das seine Vorgehensweise erklärt. 

Bei Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern wird bei der Antragstellung folgendermaßen unterschieden: 

Sonderpädagogische Förderzentren

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Kostenübernahme 
  • Fachärztliches Gutachten mit Diagnose (ICD-10)
  • Sonderpädagogisches Gutachten
  • Stellungnahme der Schule
  • Aktueller Stundenplan

Regelschule

Einzureichende Unterlagen: 

  • Antrag auf Kostenübernahme 
  • Fachärztliches Gutachten mit Diagnose (ICD-10)
  • Gutachten des MSB (Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes)
  • Stellungnahme der Schule
  • Aktueller Stundenplan

Beantragung einer Individualbegleitung

Die Kostenübernahme für eine Individualbegleitung wird immer beim Bezirk Oberbayern beantragt, ungeachtet des jeweiligen Förderbedarfs.
Dabei gilt zu beachten, dass die Einrichtung in der Regel über einen Integrationsplatz (I-Platz) verfügen muss.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Kostenübernahme
  • Fachärztliches Gutachten mit Diagnose (ICD-10)
  • Sonderpädagogischen Gutachten
  • Stellungnahme der Einrichtung

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Für die schnelleren Vermittlung einer passenden Begleitung können Sie uns gerne den ausgefüllten Aufnahmebogen per E-Mail zusenden.

dein schulbegleiter e.K.

Adresse:
dein schulbegleiter e.K.

Hesseloherstraße 20
80802 München

Öffnungszeiten:

Montag: 09-16 Uhr

Dienstag: 09-16 Uhr

Mittwoch: 09-16 Uhr

Donnerstag: 09-16 Uhr

Freitag: 09-13:30 Uhr