Beratung
Ablaufplan
Empfehlung einer Begleitung
Beantragung auf Kostenübernahme
Bewilligung der Kostenübernahme
Auswahl des Begleiters
Kennenlernen Begleiter und Kind
Start der Begleitung
Regelmäßige Rücksprache
Zuständigkeiten der Ämter
Schulbegleitung
- Körperliche und geistige Behinderungen
Rechtsgrundlage: § 112 SGB IX Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Jugendamt
Sozialbürgerhaus (Stadt München) oder Landratsamt (Landkreis München)
- Seelische Behinderung
- Sozial-emotionale Entwicklungsstörung (z.B. ASS, ADHS/ADS)
Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Krankenkassen
- Medizinische Grenz- und Sonderfälle
Individualbegleitung
- Unabhängig vom Förderschwerpunkt
Rechtsgrundlage: SGB IX - Eingliederungshilfeleistungen zur Teilhabe
Beantragung einer Schulbegleitung
Damit die Kosten einer Schulbegleitung übernommen werden, ist eine Beantragung bei den entsprechenden Ämtern durch die Eltern zu stellen.
Bei der Zuständigkeit von Sozialbürgerhäusern ist eine formlose Anfrage zu stellen, dann erfolgen von Seiten des Amtes weitere Schritte zur Beantragung.
Hier finden Sie das Dokument des Landratsamts München, das seine Vorgehensweise erklärt.
Bei Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern wird bei der Antragstellung folgendermaßen unterschieden:
Sonderpädagogische Förderzentren
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag auf Kostenübernahme
- Fachärztliches Gutachten mit Diagnose (ICD-10)
- Sonderpädagogisches Gutachten
- Stellungnahme der Schule
- Aktueller Stundenplan
Regelschule
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag auf Kostenübernahme
- Fachärztliches Gutachten mit Diagnose (ICD-10)
- Gutachten des MSB (Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes)
- Stellungnahme der Schule
- Aktueller Stundenplan
Beantragung einer Individualbegleitung
Die Kostenübernahme für eine Individualbegleitung wird immer beim Bezirk Oberbayern beantragt, ungeachtet des jeweiligen Förderbedarfs.
Dabei gilt zu beachten, dass die Einrichtung in der Regel über einen Integrationsplatz (I-Platz) verfügen muss.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag auf Kostenübernahme
- Fachärztliches Gutachten mit Diagnose (ICD-10)
- Sonderpädagogischen Gutachten
- Stellungnahme der Einrichtung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für die schnelleren Vermittlung einer passenden Begleitung können Sie uns gerne den ausgefüllten Aufnahmebogen per E-Mail zusenden.
dein schulbegleiter e.K.
Adresse:
dein schulbegleiter e.K.
Hesseloherstraße 20
80802 München
Öffnungszeiten:
Montag: 09-16 Uhr
Dienstag: 09-16 Uhr
Mittwoch: 09-16 Uhr
Donnerstag: 09-16 Uhr
Freitag: 09-13:30 Uhr