Individualbegleitung
Die Individualbegleitung ermöglicht dem Kind mit Förderbedarf die Teilhabe in
- Kindergarten
- Kita (Kindertagesstätte)
- Krippe
- HPT (Heilpädagogische Tagesstätte)
- SVE (Schulvorbereitende Einrichtung)
Qualifikation unserer Individualbegleiter:
- Ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte
- Pädagogische Hilfskräfte
- Einfühlsame, angelernte Hilfskräfte
- Verpflichtende Schulungen: Erste-Hilfekurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Infektionsschutzgesetz §34 Abs. 5a, Kindeswohlgefährdung, Aufsichtspflicht, nach Bedarf gezielte Schulungen z.B. über Autismus
Die Unterstützung durch einen Individualbegleiter für Ihr Kind ist denkbar, wenn es...
- von den Abläufen im Kitaalltag überfordert ist
- Probleme durch Entwicklungsdefizite hat
- Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit den anderen Kindern hat
- in Auseinandersetzungen involviert ist
- Impulse nicht kontrollieren kann und innerlich unruhig ist
- bei emotionaler Überforderung Auszeiten bräuchte
- körperliche oder medizinische Unterstützung benötigt
Aufgaben der Individualbegleitung
Die Individualbegleitung hat zum Ziel – in direkter Verbindung mit inklusiver Frühpädagogik – beeinträchtigte Kinder möglichst früh in die soziale Gemeinschaft zu integrieren und ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen mit auf den Weg zu geben.
Der Individualbegleiter unterstützt und hilft dem Kind in folgenden Bereichen:
Kitaalltag
- Umgang und Heranführung an Spielsachen, je nach Entwicklungsstand
- Singen, spielen und vorlesen
- Förderung und Motivation hin zu mehr Selbstständigkeit, Orientierung, Strukturierung und Mobilität
Sozial-emotionaler Beistand
- Erkennen und Aufbauen individueller Stärken und Fähigkeiten des Kindes
- Erleichterung der Kommunikation des Kindes mit anderen Kindern und Erziehern
- Unterstützung bei der Integration in die Gruppe
- Einleitung von Pausen bei emotionaler Überforderung und Rückzugsbedarf
- Beruhigen und Intervenieren in aufregenden, schwierigen Situationen
- Gemeinsame Reflexion nach Konfliktsituationen oder aggressivem Verhalten
- Aufmerksamer, liebevoller, stetiger erster Ansprechpartner für Ihr Kind
Körperliche Beeinträchtigung
- Grundlegende pflegerische Maßnahmen
- Umkleidehilfen
- Medikamentenvergabe
- Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Orthesen, etc.
Antragstellung
Der Antrag auf Kostenübernahme einer Individualbegleitung wird durch die Eltern beim Bezirk Oberbayern gestellt – unabhängig von der Art des Förderbedarfs.
Voraussetzung ist im Regelfall, dass die Betreuungseinrichtung über einen Integrationsplatz (I-Platz) verfügt.
dein schulbegleiter e.K.
Adresse:
dein schulbegleiter e.K.
Hesseloherstraße 20
80802 München
Öffnungszeiten:
Montag: 09-16 Uhr
Dienstag: 09-16 Uhr
Mittwoch: 09-16 Uhr
Donnerstag: 09-16 Uhr
Freitag: 09-13:30 Uhr