Unterstützung für Eltern –
Antragstellung

Antragsteller beim zuständigen Kostenträger (Bezirk Oberbayern - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendämter, Sozialbürgerhäuser, Landratsämter - eventuell Krankenkassen) für die Kostenübernahme einer Schul- oder Individualbegleitung:
immer Sie, die Erziehungsberechtigten

Recht auf Teilhabe und Sicherstellung der Kostenübernahme bei Schul- oder Individualbegleitung
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht in einer Regelschule o. ä., - auch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen.
Grundlage dafür ist die UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“, die in der Bundesrepublik Deutschland seit 2009 gilt.
Die Kosten für eine Schul- oder eine Individualbegleitung bei Kita etc. sind durch die Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) klar geregelt und werden darüber sichergestellt.

Verzweifelte Mutter mit Kind

Wir helfen Ihnen sehr gerne bei der Antragstellung!
Um Ihnen das bestmögliche Begleiter-Paket für Ihr Kind schnüren zu können, müssen auch die Formalien mit den Behörden/Ämtern auf dem richtigen Weg sein.
Entsprechende Anträge sind dort erhältlich und ebenfalls auf den Seiten der Ämter im Internet hinterlegt.
Auch hier können Sie sich auf die besondere Unterstützung bei dein schulbegleiter verlassen.
Fragen Sie uns! Wir helfen Ihnen sofort weiter.

Schulhof mit spielenden Kindern

Unsere dein schulbegleiter-Antragstellung-Checkliste

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Unser dein schulbegleiter-Ablaufplan inklusive der wichtigsten Informationen zu Ihrer Antragstellung

Wichtige und erste Hinweise von Lehrkräften oder Erziehern / Termin Schule - Einrichtung
Ob eine Schul- oder Individualbegleitung für Ihr Kind erforderlich scheint und in welche Richtung es dabei für Ihr Kind gehen sollte und könnte, bekommen Sie als wichtige und erste Hinweise meist von den Lehrkräften oder Erziehern übermittelt.
Eventuell sind auch Sie bereits schon auf die Lehrkräfte oder Erzieher zugegangen.
Am Ende eines dann aus der Reihe und offen geführten Gesprächstermins mit Schule oder Einrichtung - bei dem wir bereits mit vor Ort sein können, wenn Sie das möchten - kann die Empfehlung und/oder Entscheidung der Schule oder Einrichtung für die Unterstützung Ihres Kindes durch eine Schul- oder Individualbegleitung stehen.
Diese muss dann von der jeweiligen Einrichtung noch schriftlich abgefasst werden und beinhaltet dabei auch die Begründung für die Begleitung und den angenommenen Stundenumfang.

Ärztliche Begutachtung / Termin Facharzt
Eine fachärztliche Begutachtung Ihres Kindes mit in schriftlicher Form hinterlegter Diagnose auf eine empfohlene Teilnahme im regulären Schul- oder Kitabetrieb zu, ist immer erforderlich für Ihren Antrag und eine Bewilligung bei Behörde/Amt.

Weiterer Weg der Antragsstellung / Zuständige Kostenträger
Der zuständige Kostenträger hängt von der individuellen Beeinträchtigung Ihres Kindes ab.
Den Antrag stellen Sie also je nach Beeinträchtigung und inklusive der
a) schriftlichen Stellungnahme der Schule/Einrichtung
und
b) dem ärztlichen Gutachten
und
c) der Zusage unseres Unterstützungsangebots mit Firmierung, Ansprechpartner etc.
hier:
• Bezirk Oberbayern
bei Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder organischer Behinderung, Mehrfachbehinderung und generell im Vorschulalter / SGB IX - § 112, Leistungen zur Teilhabe an Bildung
• Wirtschaftliche Jugendhilfe, jeweilige Jugendämter, Sozialbürgerhäuser und Landratsämter bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung, sozial-emotionaler Entwicklungsstörung, wie zum Beispiel Autismus, ADS bzw. ADHS-Syndrom / SGB VIII, § 35a, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
• Krankenkassen
bei speziellen medizinischen und Ausnahme-, Grenz- und Sonderfällen

Prüfung des Antrags beim Kostenträger
Die sog. Bedarfsprüfung Ihres gesamten Antrags beim Kostenträger - hier wird vom zuständigen Amt u. a. bereits festgelegt, wieviel Stunden (je nach Stundenplan o. ä.) an Schul- oder Individualbegleitung eine künftige Bewilligung umfasst - kann dann zwischen drei und sechs Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte berücksichtigen Sie das unbedingt, vor allem bei einem Erstantrag und einem schnell direkt bevorstehenden neuen Schuljahr. Wir sind an Ihrer Seite.

Erfolgte Bewilligung / Positive Entscheidung für Schul- oder Individualbegleitung
Ist der Antrag genehmigt, erfolgt von der zuständigen Behörde die schriftliche Bewilligung, die im schulischen Bereich im Umfang oft auch nach dem aktuellen Stundenplan entschieden wird.
Bei der Entscheidung für das Unterstützungsangebot bei dein schulbegleiter geht diese Bewilligung direkt an uns und ab diesem Moment wird uns die Verantwortung für die Begleitung Ihres Kindes übertragen.

Die Auswahl Ihres Schul- oder Individualbegleiters
Bereits im weitgefassten Vorfeld haben wir uns viele Gedanken gemacht, welcher Schul- oder Individualbegleiter genau zu Ihrem Kind passen könnte.
Bei der Auswahl des Schul- oder Individualbegleiters gehen wir sehr bewusst immer unseren persönlichen, besonderen, ganz eigenen Weg:

Beginn der Begleitung
Wir sind persönlich mit vor Ort, wenn Ihr Kind den ersten Tag mit seiner Begleitung an Schule oder Kita hat und in seiner Klasse, Gruppe sowie der Klassenleitung und den dortigen Lehrkräften oder Erziehern neu beginnt. Bei der Gelegenheit sprechen wir auch nochmal persönlich und gemeinsam mit der Begleitung beim Schuldirektorat oder der Einrichtungsleitung zu der neuen Situation bei Ihrem Kind vor.
Nach den ersten zwei Wochen, ab dann in sehr regelmäßigen Abständen, und jederzeit bei konkretem Bedarf, halten wir im Rahmen der Qualitätssicherung bei dein schulbegleiter in Schule oder Einrichtung Rücksprache, sehen uns darüber hinaus die Begleitung und Situation wiederholt an und bleiben selbstverständlich auch mit Ihnen in ständigem Kontakt.

Krankheitsfall des Schul- oder Individualbegleiters
Bei der Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (alle unsere Begleiter haben u. a. ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt) setzen wir ein Höchstmaß an Empathie, Verlässlichkeit, Verständnis und Freude an der Tätigkeit an. Aber jeden kann es mal „erwischen“ und eine Krankmeldung - auch zum Schutz Ihres Kindes - ist ggf. unabwendbar.
Hier können wir qualifizierte Springerkräfte anbieten und einsetzen, die, nach Rücksprache mit Ihnen und der Schule/Einrichtung, eine bestimmte Zeit überbrücken können.

Sollten weitere, andere oder zusätzliche Fragen bestehen, fragen Sie: Wir sind jederzeit ganz persönlich für Sie da!

Telefon Icon
089 201777010
Mail Icon
info@deinschulbegleiter.de